Lenkererhöhung, ABE erforderlich?

  • Hallöchen,


    braucht man für eine Lenkererhöhung eigentlich eine ABE?


    Mit Dank & Gruß
    Torsten

    Save our cows - eat Vegetarians! :D


    Herkules MK2 -> Yamaha RD250, Bj. 1974 -> Suzuki GS400E -> GPZ900R -> ZRX1100 -> ZZR1100D -> 1400 GTR ABS ... ^^

  • 60mm, habe ich auch aus dem Forum gebraucht gekauft, dazu habe ich noch die Alurohre des Lenkers um 20mm verlängert...........passt :thumbup:

    Wer vor der Kurve nicht bremsen muß, war auf der Geraden zu langsam !! :P

  • Habe die Teile schon zweimal beim TÜV drinn gehabt nie wurde was gesagt.Habe aber auch einen guten Prüfer!


    Nur weil der TÜV Prüfer nichts sagt ist es automatisch als Umkehrschluss erlaubt. ABE oder Teilegutachten haben in Deutschland was zu sagen.


    Ich habe am Wochenende mein Superbike Lenker eintragen lassen (wegen Teilegutachten). Sicher ist sicher :phat:

  • OK, Danke euch!


    Hat denn jemand die Lenkererhöhung eingetragen bekommen?
    Wenn Ja, welche (Hersteller, Lieferant, Typ)?


    Gruß
    Torsten

    Save our cows - eat Vegetarians! :D


    Herkules MK2 -> Yamaha RD250, Bj. 1974 -> Suzuki GS400E -> GPZ900R -> ZRX1100 -> ZZR1100D -> 1400 GTR ABS ... ^^

  • Hallo Zusammen! Diese Lenkererhöhungen, die man meist im Internet zu kaufen bekommt, bedürfen einer Einzelabnahme, was entsprechend Geld kostet. Macht aber, wie schon mehrfach erwähnt, kaum ein TÜV, auch die offizielle TÜV-Stelle bei mir nicht.

    Warum auch immer..... Ich hab mir meine (50er) von einem anderen GTR-Treiber, der seine beim Kawa-Händler in Zahlung gegeben hatte, vor Jahren übernommen und in meiner Verbaut. Diese besitzt auch eine Teile-Nummer, stammt jedoch aus US-Fertigung

    und Zulassung für dieses Modell. In Deutschland, also im Bereich der StVZO und FZV, gibt es eine solche Zulassung für diese Teile nicht. Daher auch die Erforderlichkeit einer Einzelabnahme mit Freigabe durch das KBA, etc. Deswegen macht das auch keiner. Auch mein TÜV (immer beim Kawa-Händler meines Vertrauens) hat bisher diese verbauen Teile nie beanstandet. Ich glaub, die Fallen auch nicht wirklich auf wenn es, schon mal an die eigene Sicherheit dabei gedacht, keine Billligteile aus China oder so sind.

    Aber: sollte dies natürlich im Falle eines Unfalles bei der Begutachtung des technischen Zustandes entdeckt werden, KANN dies als "Erlöschen der BE" gewertet werden, womit sich jede Versicherung aus der Nummer heraus ziehen kann, da man dieses Fahrzeug SO nicht versichert hat. Entsprechende strafrechtlichen Folgen wären dann auch möglich.....

    Hier sei aber erwähnt, dass ich bereits zwei Unfälle hatte (jedoch in beiden Fällen ohne Eigenverschulden), ein Gutachten erstellt und diese Erhöhungen dabei nie beanstandet wurden....