Hallöchen,
braucht man für eine Lenkererhöhung eigentlich eine ABE?
Mit Dank & Gruß
Torsten
wir das Team und seine Mitglieder heißen euch recht herzlich willkommen. Hier gibt es Hilfe zur Technik, Tuning, Lackierung und Reifen und vieles mehr für die Kawasaki 1400 GTR Für uns wie auch für neue Mitglieder gelten Regeln, die ihr oben unter Regeln nachlesen könnt, wer damit nicht einverstanden ist soll sich bitte NICHT anmelden bzw. seinen Account vom ADMIN löschen lassen. Ansonsten wünscht euch das Team nun viel Spaß hier bei uns im GTR1400-Forum.
Hallöchen,
braucht man für eine Lenkererhöhung eigentlich eine ABE?
Mit Dank & Gruß
Torsten
Schön wäre es, gibts aber nicht.
Müsste sogar eingetragen werden.
Gutachten erforderlich...gibts auch nicht.
Es braucht flexiblen Tüv Prüfer.
Gruß
Reinhard
Habe die Teile schon zweimal beim TÜV drinn gehabt nie wurde was gesagt.Habe aber auch einen guten Prüfer!
Dito...........
60mm, habe ich auch aus dem Forum gebraucht gekauft, dazu habe ich noch die Alurohre des Lenkers um 20mm verlängert...........passt
Habe die Teile schon zweimal beim TÜV drinn gehabt nie wurde was gesagt.Habe aber auch einen guten Prüfer!
Nur weil der TÜV Prüfer nichts sagt ist es automatisch als Umkehrschluss erlaubt. ABE oder Teilegutachten haben in Deutschland was zu sagen.
Ich habe am Wochenende mein Superbike Lenker eintragen lassen (wegen Teilegutachten). Sicher ist sicher
Ja, BigMatthes hat recht. Ohne ABE oder Eintragung nennt sich das Ganze - Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz - !
Leider.......
Gruss
Schwede
OK, Danke euch!
Hat denn jemand die Lenkererhöhung eingetragen bekommen?
Wenn Ja, welche (Hersteller, Lieferant, Typ)?
Gruß
Torsten
Hat jemand ein Gutachten zur 50 mm Lenkererhöhung und würde mir diese zur verfügung stellen. Gruss
Kurt
Hallo Zusammen! Diese Lenkererhöhungen, die man meist im Internet zu kaufen bekommt, bedürfen einer Einzelabnahme, was entsprechend Geld kostet. Macht aber, wie schon mehrfach erwähnt, kaum ein TÜV, auch die offizielle TÜV-Stelle bei mir nicht.
Warum auch immer..... Ich hab mir meine (50er) von einem anderen GTR-Treiber, der seine beim Kawa-Händler in Zahlung gegeben hatte, vor Jahren übernommen und in meiner Verbaut. Diese besitzt auch eine Teile-Nummer, stammt jedoch aus US-Fertigung
und Zulassung für dieses Modell. In Deutschland, also im Bereich der StVZO und FZV, gibt es eine solche Zulassung für diese Teile nicht. Daher auch die Erforderlichkeit einer Einzelabnahme mit Freigabe durch das KBA, etc. Deswegen macht das auch keiner. Auch mein TÜV (immer beim Kawa-Händler meines Vertrauens) hat bisher diese verbauen Teile nie beanstandet. Ich glaub, die Fallen auch nicht wirklich auf wenn es, schon mal an die eigene Sicherheit dabei gedacht, keine Billligteile aus China oder so sind.
Aber: sollte dies natürlich im Falle eines Unfalles bei der Begutachtung des technischen Zustandes entdeckt werden, KANN dies als "Erlöschen der BE" gewertet werden, womit sich jede Versicherung aus der Nummer heraus ziehen kann, da man dieses Fahrzeug SO nicht versichert hat. Entsprechende strafrechtlichen Folgen wären dann auch möglich.....
Hier sei aber erwähnt, dass ich bereits zwei Unfälle hatte (jedoch in beiden Fällen ohne Eigenverschulden), ein Gutachten erstellt und diese Erhöhungen dabei nie beanstandet wurden....
Du brauchst einen 29 Türprüfer so nennen die sich,habe es letztes Jahr abnehmen lassen. Ohne Probleme mit Termin in 15 Min. erledigt,dann wurde es eingeschickt und nach 14 Tagen kam der Spaß vom Amt zurück mit Stempel und allem. Hat mich mit allem 125€ gekostet. Hier in Hessen in Dietzenbach beim TÜV.Tschüß schönen Sonntag noch.
29 Türprüfer?
Ja die nennen sich so weil die §29 Abnahme machen dürfen,ging bei mir sehr schnell. Mußte alles verbaut sein,die schauen auch ob die Schrauben i.O. sind die das ganze halten. Dann wird es eingeschickt nach Marburg und von denen kommen die Papiere. Kann man das nächste mal eintragen lassen,ich habe es als Kopie auf dem Handy. Geht auch sagten die zu mir,Viel Erfolg .Tschüß Paule60