Aus gegebenem Anlass möchte ich auf den tabestand hinweisen, dass es eine EU Richtlinie für die Zulassung von Motorradreifen gibt. Eben diese verursacht immer wieder Diskussionen über die eingetragenen Reifenbindungen, insbesondere bei unserer GTR.
Hier die Richtlinie 2001/43/EG:
http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2001:211:0025:0046:DE:PDF
oder http://eur-lex.europa.eu/LexUr…=CELEX:32001L0043:DE:HTML
Unter Punkt wurde folgender Artikel eingefügt:
„Artikel 10a
(1) Ab dem 4. Februar 2003 dürfen die Mitgliedstaaten
aus Gründen, die sich auf die Reifen und deren Montage an
Neufahrzeugen beziehen,
a) weder für einen Fahrzeugtyp oder einen Reifentyp die
EG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit
nationaler Geltung verweigern
b) noch die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme
der Fahrzeuge sowie den Verkauf, die Inbetriebnahme
oder die Verwendung der Reifen verbieten,
wenn die Fahrzeuge oder die Reifen die Vorschriften dieser
Richtlinie in der Fassung der Richtlinie 2001/43/EG (*)
erfüllen.
Demnach sind alle Reifen, die die richtige Größe sowie sonstige Kennzahlen erfüllen, für unsere GTR frei gegeben.
Anscheinend möchte man diese Richtlinie in Deutschland gerne ausser Kraft setzen, und fügt mit dem Hinweis auf Sicherheit und Versicherungsbedingungen eine Reifenbindung in den KFZ-Schein mit ein.
Dies ist eigentlich nicht zulässig, da EU-Recht über dem natioalen Recht steht.
Was könnten wir also tun?
Kawasaki gibt keine BIndung vor und gibt diesen Punkt an die Reifenhersteller weiter.
Die widerum verweisen auf Tests und geben keine Freigabe für diesen Typ von Reifen (allerdings nur in D).
Jetzt habe ich in einer Motorradzeitschrift gelesen, dass es bei den nächsten neuen Fahrzeugscheinen keine eingetragenen Reifen-/Fabrikatsbindungen mehr geben wird.
Damit wäre der Weg zu neuen Reifen wieder frei, wenn - ja wenn nicht der Bundesregierung was neues einfallen wird (bis dahin).
Fazit: Wir bewegen uns in einer Grauzone. Die EU gibt eine -für uns freundlichere - Bestimmung heraus, die in Deutschland ganz einfach ignoriert wird. Es bliebe noch die Möglichkeit, beim TÜV vorzufahren und eine Eintragung des gewünschten Reifen zu bekommen. In der regel entfallen umfangreiche Tests, wenn nachgeiesen werden kann, dass Reifengröße zu unserem Motorrad passen und auc auf anderen, gleichwertigen Motorrädern bereits eine Zulassung haben.
Der Schluß ist meine persönliche Meinung.
Die beiden Richtlinien sind Gesetz.
Also bildet Euch Eure eigene Meinung
LG
Oliver