Bremslicht ins Topcase integrieren!?

  • Tach zusammen,


    habe vor, mir für die große Sommertour den größten Givi-E55-Koffer zu besorgen.
    Jetzt habe ich doch beim Ralf(Blackmoto) das tolle integrierte Bremslicht gesehen.


    Beim oberflächlichen hinsehen habe ich bei den ersten Bildern im Forum gedacht, dass alles wild verkabelt wird. Nach persönlicher Inaugenscheinnahme habe ich festgestellt, dass alles mit tollen Kontakten gelöst ist. Muss sagen, das gefällt mir.


    Ist auch kein Ding an die Elektro-Klamotten zu kommen. Dank Ralf(Blackmoto), oder auch genannt der Späher.


    Tja, so habe ich mich mal heute bezüglich des Themas durchs Internet geschlichen. Mir war und ist klar dass das in Deutschland verboten ist. Aber ich dachte mir, so ein zusätzliches Bremslicht kann eigentlich nicht schaden. Und bin zufällig auf folgende Argumentation gestoßen, die mich doch etwas nachdenklich gemacht hat.


    In Deutschland ist man grundsätzlich daran gewöhnt, das bei Motorrädern die Bremsaktionen deutlich mittig am oder im Rücklicht angezeigt werden. So ist es auch vorgeschrieben.


    Wenn nun wenige Motorradfahrer, weil es nun mal nicht erlaubt ist, trotzdem die zusätzlichen Bremsleuchten integrieren, könnte es vielleicht bei einigen Verkehrsteilnehmern dazu führen, sich bei Topcase-Fahren nur auf das Topcase zu konzentrieren. Und dabei die eigentliche Bremsleuchte zu spät bemerken. Das betrifft dann im Besonderen die Motorradfahrer, die kein integriertes Bremslicht im TC verbaut haben.


    Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen. Schließlich sind wir zudem auch noch alle Autofahrer. Es geht ja nicht darum störende Leuchtreklame zu integrieren, oder weitere Rückleuchten. Es geht nur darum ein weiteres Bremslicht zu integrieren.


    Wie seht Ihr das?
    Schade ich indirekt anderen Motorradfahrern, wenn ich die Bremsleuchten trotz Gesetzesverbot integriere?

  • Hallo Ralf,


    ich denke das du andere Motorradfahrer nicht schädigst. Es gibt ja auch noch Dosen die kein drittes Bremslicht haben. Da muß man auch aufpassen ob und wann der bremst. Und wenn du dem draufgeknallt bist kannst du dich auch nicht rausreden das er kein drittes Bremslicht hatte.


    Wenn ich mich nicht irre meine ich gehört zu haben das das Bremslicht im TC in Italien sogar legal zu haben ist.


    Fazit: Die Entscheidung liegt ganz bei Dir.


    Gruß Axel

  • Zitat

    Wenn ich mich nicht irre meine ich gehört zu haben das das Bremslicht im TC in Italien sogar legal zu haben ist.

    Die Italiener fahren ja auch wie die Gestörten.
    Mich hat im letzten Urlaub ein Chrysler 300M überholt und beim Einscheren fast von der Strasse gedrängt ...
    Mann war ich sauer.
    Aber irgendwann folgt die Strafe ...


    Axel: Du wirst doch nicht etwa zu illegalen Sachen aufrufen .... :D :D :D


    Grüße


    Oliver

  • Hallo Olli,


    der Legalität bin ich hier und da auch ohne Meinungsumfrage abtrünnig. Wenn es um moralisch, gesundheitlich usw. für mich vertretbare Dinge geht.

  • Hallo Ralf,


    die Frage ist in Deutschland immer wenn...
    ...dir einer hinten drauf fährt und man dir einen Strick daraus dreht,
    das du ein zweites (illegales) Bremslicht hast, obwohl du nicht der Unfallverursacher bist.


    Wahrscheinlicher ist noch das du deinen Versicherungsschutz bzw. die Zulassung verlierst.(wenn etwas passiert).




    Gruß Arno

  • Richtig ist, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn illegale Dinge verbaut werden oder verändert werden. Und damit verliert‘s natürlich die Zulassung.


    Jetzt habe ich soeben erfahren dass mein Freund, der ne ST1300 fährt, ganz legal einen Top-Case-Spoiler mit eingebauter LED Bremsleuchte nachkaufen und nutzen kann. Original von Honda.


    In wie weit das richtig ist, weis ich noch nicht. Vielleicht bekomme ich ja noch Futter

  • Hallo Ralf,


    nach § 19 Abs. 3 Ziff. 2a StVZO gibt es kein Problem mit Teilen, die in der EG zugelassen sind. Die darf man immer verbauen, auch wenn das deutschen Behördenhengsten gegen den Strich gehen mag. Da erlischt weder die ABE noch sonst etwas. Nur der deutsche TÜV macht nicht fett Kasse (Typgenehmigung) und das stört die offensichtlich.


    Die Argumentation zur Ablenkung, erscheint mir ein wenig an den Haaren herbeigezerrt. Unser Bremslicht sitzt ab Werk nicht gerade optimal, wenn man ein Topcase oder eine Gepäckrolle spazieren fährt (sehr hoch). Der Abstand zwischen Bremsleuchte und Zusatzteil ist zudem gering. Probiere das selber mal aus, ob Du nach einer Bremsung Deines Vordermannes sicher sagen kannst, wieviele Leuchten er montiert hat. Tatsächlich, nimmt man in der Schrecksekunde nur das rote Leuchten wahr.

  • Hallo Ha-Jo,


    das ist ja höchst interessant was Du da schreibst. :thumbup:


    Kann mir dann auch jemand erklären warum so renommierte Unternehmen wie Kappa oder Givi den Krempel nicht auch in Deutschland verkaufen?


    Warum finden wir das nicht bei Polo oder Louis?


    Warum muss ich den Elektrokrempel über das europäische Ausland bestellen?


    Wovor haben dann die Hersteller Angst?
    Oder hat Deutschland keinen lukrativen Abnehmermarkt?


    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das sich hinter den möglichen Begründungen der Hersteller, kaufmännische Entscheidungen wiederfinden.


    Wie gesagt, ich habe da auch keine Ahnung, würde mich aber sehr interessieren.


    Und was Du über die Schrecksekunde schreibst, bin ich vollkommen bei Dir. Man sieht nur das rote Warnsignal. Ist für mein Verständniss auch richtig.

  • http://www.michael-flammer.de/…filename=Lichttechnik.pdf


    Hier die offizielle Seite des Tannenbaumes an Deinem Mopped. Lampen über Lampen, alles zugelassen, nach Richtlinie.


    Warum das hier nicht angeboten wird? Vielleicht einfach zu teuer in der Montage, denn ein Topcase will man abnehmen, so daß Stiftkontakte für die Rückleuchte fast zwingend sind und hier kann viel kaputt gehen, denn die Teile liegen voll im Wetter.

  • Hallo Ralf


    Genau Diesen Koffer habe ich auch auf der Intermot-Köln bei Givi gesehen,gefällt mir auch sehr gut. :thumbup:


    ABER mit der Beleuchtung darf man den Koffer nicht spazieren fahren,zumindestens nicht hier in DEUTSCHLAND,so hat es mir der Verkäufer von Givi
    gesagt.


    Gruß Dirk

  • Hallo Dirk,


    und aus dem Grunde wäre es schön, wenn mehr Licht ins dunkle käme.


    Es gibt scheinbar zu dieser Thematik zu unterschiedliche Aussagen. Da blickt ja kein Mensch mehr durch.


    Die verbaute Technik sieht für mein Empfinden einwandfrei aus. Gefällt mir wirklich gut.


    Aber ich denke wir werden da noch einiges ausgraben, das wir alle etwas schlauer werden.
    Ha-Ho‘s Link habe ich mal an einen befreundeten Sachverständigen weitergeleitet. Vielleicht bekomme ich ja eine Rückmeldung.

  • Hallo Ralf,


    ich denke, letztenliche Sicherheit bzgl. des Versicherungsschutzes und der StVZO hast du nur, wenn für ein Anbauteil das der StVZO unterliegt, eine ABE oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für dessen Verwendung vorliegt oder durch eine TÜV-Abnahme mit Eintragung in die Fahrzeugpapiere.


    VlG,Ralf

  • Nach den Worten meines bekannten KFZ-Gutachters, ist es eindeutig in Deutschland verboten diese zusätzlichen Bremsleuchten ins Top-Case zu verbauen bzw. öffentlich zu benutzen.


    Entsprechend wird es auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Herstellern geben, und erst Recht keine deutsche Tüv-Abnahme.


    Und wie schon mehrfach erwähnt, erlischt mit Benutzung der verbotenen Beleuchtung der Versicherungsschutz, und damit auch die Zulassung. Also laut dieser Aussage dann doch alles nicht so harmlos, wenn man sich den möglichen Konsequenzen bewusst wird.


    Das ist für mich auf jeden Fall schon DER Hinweis darauf, warum es keine offiziellen Zubehörangebote auf dem deutschen Markt gibt. Kaufen kann ich allerdings den Elektrokrempel in nahezu jeder Fachwerkstatt. Denn die Fachwerkstätten haben selbstverständlich den gesamten Zubehörkatalog der Koffer und Zubehörhersteller. Müssen aber den Hinweis geben, dass die Nutzung in Deutschland verboten ist.


    Nun will ich es aber doch genauer wissen. Ich erwarte noch Antwort vom Tüv-Hessen, als auch von einem guten Freund, der eine Versicherungsagentur unterhält.


    Ich hoffe auch auf eine Stellungnahme zu den im Internet verbreiteten, ich würde mal sagen, Gegenbeispielen. Oder Unsinn?


    Mal sehen was wir da noch aufschnappen können.

  • Hallo Ralf,


    rein rechtlich, gilt das oben Gesagte. Gibt es eine Zulassung für ein solches Teil in einem Land der EU, gilt diese auch in Deutschland. Alles andere, wäre rechtswidrig. Hier ist kein Platz für deutsche Behördenzwerge.


    Ob es eine entsprechende Zulassung gibt, keine Ahnung.


    LG Ha-Jo

  • Nun haben wir auch eine telefonische Aussage vom Unternehmen, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, zu diesem Thema.


    Den Satz von Ha-Jo habe ich dazu mal kopiert. Das trifft tatsächlich den Kern der Aussage.
    Nach § 19 Abs. 3 Ziff. 2a StVZO gibt es kein Problem mit Teilen, die in der EG zugelassen sind.


    Wie in dem Link von Ha-Jo beschrieben, können auch bei einem Motorrad ein oder gar zwei ZUSÄTZLICHE Bremsleuchten verbaut werden.


    Bauliche Voraussetzung bei EINER zusätzlichen Bremsleuchte ist, dass diese in der Mittelachse und im beschriebenen Höhenabstand verbaut sein muss.


    Bauliche Voraussetzung bei ZWEI zusätzlichen Bremsleuchten ist, dass diese symmetrisch in der Längsachse angebracht werden müssen. Auch hier ist die beschriebene Anbauhöhe zu beachten.


    Nun zu der wohl wichtigsten Voraussetzung.
    Für diese Anbauteile muss es ein Genehmigungszeichen bzw. ein Prüfzertifikat geben.
    Oder anders ausgedrückt, so ein kompletter Anbausatz muss innerhalb der EG zugelassen sein und entsprechend mit einer E-Nummer versehen sein.


    Jetzt bin ich noch auf die Aussagen der Versicherung und von mindestens einem Kofferhersteller gespannt.

  • Zitat

    Bauliche Voraussetzung bei EINER zusätzlichen Bremsleuchte ist, dass diese in der Mittelachse und im beschriebenen Höhenabstand verbaut sein muss.

    Hallo Ralf,


    ja wie nun? ?(
    Mittelachse senkrecht wie waagrecht?
    Hast Du noch Angaben zum Höhenabstand?


    Erst einmal sieht Deine Auskunft doch recht vielversprechend aus. :thumbup:
    Ich sag's ja, die Demokratie bringt uns noch um den Verstand. Wir regeln uns irgendwann noch mal zu Tode. :thumbdown:


    Grüße


    Oliver

  • Hallo Olli,


    ich sehe es noch nicht so vielversprechend. Bislang deuten alle Aussagen darauf hin, dass die Hersteller gar keine EG-Zulassung haben. Vermutlich zu teuer, oder was weis ich.


    Aber wir warten mal ab. Ich hoffe doch sehr dass wir auch eine Aussage von Givi oder Kappa bekommen.


    Die grundsätzlichen Aussagen und Richtlinien vom Tüv und Gesetzgeber, richten sich schließlich auch an diejenigen, die sich ihr Mopped selber backen, als natürlich auch an die eigentlichen Hersteller.



    Hier nochmal der Link vom Ha.Jo:
    http://anonym.to/?http://www.m…filename=Lichttechnik.pdf
    Stichwort – Kraftrad / Bremsleuchten (Abmessungen und so weiter)