Vollgutachten und Einzelabnahmen dürfen jetzt alle (§ 21 StVZO)

  • Endlich. Das sind fantastische Nachrichten. Bei manchen TÜV-Stellen gibt es ja wirklich noch Sachverständige, die tatsächlich Verstand in der Sache haben. Aber bisher fühlte sich das zuweilen so an, als wenn diese Ingenieure immer seltener werden. Noch schlimmer ist es dann, wenn einem Blödsinn erzählt wird, weil man wirklich keine Ahnung hat und sich diese Typen dann wichtig vorkommen...


    Mit Konkurrenz kann es ja nicht schlechter werden, weil auch andere Organisationen über teils wirklich richtig gute Leute mit Sachverstand verfügen. Habe das gerade an ner 21er für ne AHK in Verbindung mit Reifen mit zu geringer Traglast (aner erst ab 220km/h!!!, also eher theoretisch) am Auto erlebt. Da gabe es richtig Fachkompetenz bei nem Dekrabetrieb, aber dort durfte man bestimmte 21er Sachen (Ablastung) nicht machen. Die Ingenieure dort hätten die Ablastung sicher eingetragen, weil man alleine schön mit nem Anhänger nie 220 km/h fahren würde und es nur um wenige kg Ablastung ging. Aber die durften dies nicht, ich hätte wieder zum Tüv gemußt oder in den Osten fahren sollen.



    fr