Hallo Ralf,
vielen Dank für den Link.
Ja, Du hast Recht, in den Ausführungen von 2014 ist wirklich auch von einem 2012-Tank mit Rost die Rede. Hatte ich so nicht mehr in meiner Erinnerung. Sorry.
Ich will dennoch an dieser Stelle nur noch einmal auf meine Ausführungen von 2014 verweisen, dass ich es einfach recht merkwürdig finde, dass wir hier fast alle, ich auch, dies indirekt akzeptieren. Natürlich kriegen wir das hin, nur fahren wir ein Modell, das ich im Premiumbereich ansiedele und dort hat so etwas (gleicher Mangel von 2006 – 2015 = 9 Jahre) nichts zu suchen oder?
Ich möchte dazu mal auf folgendes Urteil hinweisen:
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.01.2008, Az. 32 C 1639/07 – 48§§ 437 Nr. 1 BGB; 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Zeigt sich innerhalb der Gewährleistungszeit ein Mangel an einem Neuwagen und wird der Mangel mittels Ersatzteilen zunächst behoben, nur sich um kurz darauf wieder bemerkbar zu machen, so kann sich der Kunde nach Ansicht des AG Frankfurt a.M. für den Austausch des Ersatzteils auf die normale Gewährleistungsfrist berufen, welche mit Einbau des Ersatzteils beginnt. Zitat: „Da die wiederholten Nacherfüllungsarbeiten den Mangel nicht beseitigt haben, weil er nach einiger Zeit erneut aufgetreten ist, liegt ein Fall der sogenannten mangelhaften Nacherfüllung vor mit der Folge, dass mit den einzelnen Arbeiten die Gewährleistungsrechte jeweils neu entstanden sind (Palandt/Weidenhaff, BGB, 67. Aufl., 2008, § 438 BGB, Rn. 16 a). Die strittige Frage, ob bei einer mangelhaften Nacherfüllung die Verjährungsfrist jeweils neu beginnt, ist jedenfalls für die Fälle zu bejahen, bei denen derselbe Mangel erneut auftritt (Palandt, a. a. O.). Dies ist im vorliegenden Fall, bei einem nach wiederholten Arbeiten an der Bremsanlage und der Vorderradaufhängung immer wieder auftretenden gleichartigen Mangel, dem sogenannten „Bremsenrubbeln“, anzunehmen.“
Fazit:
Die Industrie macht trotz Urteile einfach so weiter und wir „bessern“ nach. Und es funktioniert. Toll (wie bei Frontal21).
Bis dann und allen eine gute Fahrt ins Jahr 2016.
Gruß
Klaus