Hallo,
versteh ich das richtig: Du hast das Fahrzeug vom Händler erworben, das ist noch keine 6 Monate her und der will Dich mit den Bedingungen der Gebrauchtfahrzeuggarantie abspeisen?
Innerhalb der ersten 6 Monate kannst Du - ohne etwas beweisen zu müssen (Beweislastumkehr) - via Gewährleistung den Schaden ersetzen lassen. Die Garantie (das ist was anderes als Gewährleistung) ist dabei völlig irrelevant. Die Begründung „Verschleißteil“ zählt betr. Gewährleistung in diesem Fall nicht. Hier ist davon auszugehen, dass der Schaden (entleerte Batterie) bereits bei Übergabe vorlag.
Händler kontaktieren, auf sofortige Reparatur drängen (ohne zuzuwarten, bis der Reifen runter ist) und gut ists. Zur Not einen Anwalt einschalten.
edit: Ergänzung - er muss auf eigene Kosten das Motorrad holen, reparieren und wieder bringen (gängige Rechtsprechung). Von daher wird er sicherlich 'gerne' die Rechnung Deines örtlichen Kawa-Händlers übernehmen.
Hier ist der Unterschied zw. Gewährleistung und Garantie + Erläuterungen gut beschrieben: http://www.it-recht-kanzlei.de…g-maengelhaftung-faq.html
Ansonsten und für später: selbst für günstiges Geld tauschen, wie zuvor beschrieben
Gruß
Henry