• Hallo,


    ich habe mal eine Frage zu den Zubehörteilen und den dazugehörigen ABE`s.


    Da im Rahmen der Modellpflege die Typenbezeichnung der GTR sich verändert hat (Bj. 2007-2009 ZGT40A, Bj. 2010-2014 ZGT40C, Bj. 2015-... ZGT40E) meine Frage nun:


    Gilt die ABE (z.B. für ein Windschild ) einer GTR 1400 (ZGT40C) auch für eine GTR 1400 (ZGT40E)? ?(


    Wie seht Ihr das?


    Gruß Olaf

  • Hallo Olaf


    Die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) wird für ein Teil erstellt und ist gültig für die Fahrzeugtypen, welche auf ihr vermerkt sind, also wenn nur die ZGT 40C dort vermerkt ist gilt sie auch nur für dieses Fahrzeug bzw. ist das Teil nur für dieses Fahrzeug freigegeben. Meistens sind aber bei Zubehörteile mehrere Fahrzeugtypen auf einer ABE. Es kann aber auch vorkommen, das du trotz vorhandener ABE den Anbau eines solchen Teiles durch eine techn. Prüfanstalt abnehmen lassen musst, dass ist dann aber auf der ABE vermerkt, also immer genau anschauen.

    Grüße aus dem Bördekreis :thankyou:
    Peter & Kerstin


    :thumbup: " Bereue niemals was Du getan hast, wenn Du im Augenblick des Geschehens glücklich warst." :thumbup:

  • Hi,
    nicht nur der Typ sondern auch FID (Fahrzeug-Identifeizierungsnummer) maßgeblich. Darin sind die passenden Buchstaben z.B. der 1400 GTR (a,c,e) enthalten.Diese gelten. Auch wenn es weh tut. ;( Z.B. Letzte 1400 GTR : JKBZGT40E..usw.
    Axel

  • Hallo


    in dem Gutachten zur ABE 38182*19 für die Puig Scheibe ist einmal die GTR 1400 mit dem Typ ZGT 40A BJ 2007- sowie einmal mit dem Typ ZGT 40E BJ 2015 - aufgeführt, also gilt die ABE für diese zwei Varianten ganz einfach.

    Grüße aus dem Bördekreis :thankyou:
    Peter & Kerstin


    :thumbup: " Bereue niemals was Du getan hast, wenn Du im Augenblick des Geschehens glücklich warst." :thumbup:


  • Hallo Olaf,
    ich fahre das aktuelle Modell und wollte mein Zubehör von meiner alten GTR umbauen.
    Teilweise hat das auch ohne Probleme geklappt, aber z.b. beim Auspuff ist der aufwand dann doch schon etwas größer.
    Kommt auch ein bisschen auf der Prüfer an.
    Ich habe vorher mit dem Prüfer gesprochen und da konnte dann schon einiges vorher geklärt werden


    Gruß Thorsten

  • Hallo,


    es handelt sich um das V Stream Windschild. Das Windschild ist für das Baujahr 2009-2011.
    Da ich das Windschild mit der Klappe habe, habe ich mir jetzt noch die Abdeckungen dafür gekauft.
    In der ABE steht der Typ : ZGT40A. Da ich ja eine aus 2016 fahre habe ich den Typ ZGT40E, also dürfte ich das Windschild nicht fahren. Passen tut alles ohne Probleme. Die Originallöcher passen ohne Probleme. Das andere passt sicher auch.
    Wie schon geschrieben habe ich jetzt dem TÜV Nord mein Problem geschildert. Auf eine Antwort warte ich noch. Aber ich denke, wenn ich mit der ABE hinfahre und das Motorrad vorführe wird es keine Probleme geben. Ich bin da zuversichtlich.
    Gruß Olaf

  • Bei Louis gibt es das V Stream Windschild auch für das Modell 2010 - 2014 !
    Vielleicht hilft es beim TÜV, dass es für die Modelle von 2007 - 2014 eine ABE gibt. Somit stünde einer Einzelabnahme eigentlich nichts im Wege.
    Da es ohne Änderung passt, Bruchtests für eine ABE gemacht wurden, sollte es jeder TÜV im Westen und jede Dekra Station im Osten eintragen können. Die beiden haben das Land für dieses Recht aufgeteilt. Allen Anderen sind Einzelabnahmen nicht erlaubt.


    Gruss


    Schwede

  • Dir gefäällt das neue 2016er Windschild also nicht? :hust:
    Kann ich dann dein 'altes' haben? :whistling:
    Das gefällt mit nämlich besser als mein 2011er, obwohl mit einer Laminar Lip ist das eigentlich schon ziemlich praktisch.
    Wobei der Luftschlitz im neuen Schild ja wohl den Sog im hochgefahrenen Zustand merklich reduziert, es also noch besser sein sollte.