Rost am Tank

  • Hallo,


    habe kein Rost am Tank, achte beim waschen darauf, dass die Sitzbank nicht Wasser aufnehmen kann.
    Die Stelle wie beschrieben habe ich mit MIKE SANDERs KORROSIONSSCHUTZFETT behandelt.
    Das Fett bewirkt perfekt, dass sich keine Feuchtigkeit einlagern kann.Von der Anwendung her ist es simpel.
    (Aufwärmen und min Pinsel auftragen), kriecht unter das Blech, bleibt viskos.


    LG Thomas

  • Ich hatte unter der Sitzbank nichts, dank WD40 aber unter dem Tank Richtung Zündschloss hat es kräftig gerostet.
    Bekam auch nach langen Diskussionen einen Neuen. Den Neuen wie Thomas mit Rostschutz behandelt.
    Meine ist 2011 und was wohl......


    schwarz.


    Gruß :hutab:
    Armin

    :saint: Wenn ich dürft wie ich wollt, würd ich wie ich könnt :saint:

  • Hallo und guten Morgen,
    also, ich habe dieses immer wiederkehrende Thema "Rost am Tank" irgendwie mit großer Verwunderung verfolgt.
    Ich fahre eine 2007er-GTR und hatte natürlich auch das Problem. Ich habe die Lösung dieser Herausforderung, wie fast alle hier im Forum mitgestaltet und das ist auch gut so, denn nun ist Ruhe am Tank, hoffe ich!?
    Dennoch muss ich feststellen, dass diese Thema immer noch vorkommt!?
    Das kann doch nicht sein?
    Kawasaki ist doch ein Hersteller mit Erfahrung im Motorradbau und die GTR ist durchaus als Premium Modell der Marke zu sehen, oder?
    Und dann das mit dem Tank. Hierbei sein auch zu erwähnen, dass unser Schwestermodell im Sportbereich (ZZR 1400) mitspielt und die ist am Markt sicher noch mehr zu finden!
    Im Autobau wäre dies wohl nicht möglich, dass eine "Rostbeanstandung" sich über Jahre hinzieht und die Nutzer mit wachsender Begeisterung und immer schön (deutsch) fleißig an der Beseitigung dieser Herausforderung mitarbeiten.
    In dieser Hinsicht kann man zu dem Schluss kommen, dass die 1400-Reihe ein Bananenmodell ist/war, dass eben beim Kunden reift. Ich kann nur hoffen, dass die Tank-Testreihe nun zu Ende und alles wieder Premium ist.
    Bitte nicht falsch verstehen. ich bin von meiner GTR begeistert, nur diese Ignoranz nervt ein wenig und wir (fast) alle haben mitgemacht.
    So, ist habe fertig. Musste ich mal raus lassen.


    Viele Grüße und allen eine gute Fahrt
    Klaus

  • So wie Du es schreibst, sehe ich das auch.


    Dafür ist die GTR zu teuer. Da dürften solchen Sachen nicht passieren und wenn doch , dann müsste Kawasaki schnellstens reagieren , um den " Schaden " zu beheben.
    In der Autobranche wäre dies nicht möglich, weil da alle Fahrzeuge zurück gerufen worden wären.


    Gruß Jürgen

  • Hallo Jürgen, da muß ich Dir widersprechen. In der Automobil Branche wird wegen Rost kein einziges Fahrzeug zurück gerufen !!! Siehe Golf I, Golf II, Golf III, Opel Astra A - G, Mercedes W201, W202, W210 !!!, W211!!!! BMW E30, E34. Bei Citroen alle Modelle bis ca.2007, usw. usw.
    Nicht ein Hersteller hat jemals ein Fahrzeug zurück gerufen wegen Rost. Im Gegenteil ! Kein lückenloses Checkheft- Keine Garantie !!! Viele viele Prozesse mußten geführt werden. Und je nach Richter mit oder ohne Erfolg. Freiwillig ? Niemals !!! Nur wenn das KBA einen Rückruf startet, ist der Hersteller zur Kostenübernahme verpflichtet !!!
    Und der ruft nur Fahrzeuge in die Werkstatt bei Sicherheits relevanten Teilen !! Rost gehört nicht dazu...... leider !
    Abgesehen davon gibt es eine sehr schöne Reportage über den damals neuen 7er BMW. Da wurde ersichtlich, daß der Kunde der Testfahrer ist. Heute kann es sich ein Automobil Hersteller nicht mehr leisten, die Fahrzeuge ausgiebig zu testen. Früher wurde bis zu einem Jahr getestet, bis ein Fahrzeug in die Serienproduktion ging. Heute passiert das so schnell wie möglich. Das neue 7er Modell hat ca. 1.000.000.000 € Entwicklung gekostet. Und wurde wissentlich mit einer undichten Kofferaumdichtung ausgeliefert. Man hatte bei den ersten, an die Premium Händler, ausgelieferten Fahrzeugen festgestellt, der Kofferraum ist undicht. Neue Dichtungen haben 3-6 Monate Lieferzeit. Solange liefert man mit den alten Dichtungen aus. Die Bänder dafür anhalten ist kostenmäßig der Todesstoß des Herstellers. Also rüstet man später bei den Kunden auf Garantie nach, wenn sie denn kommen sollten.


    Somit können wir uns bei Kawasaki noch bedanken, dass selbst ältere Moppeds noch in den Genuss eines neuen Tanks kommen.


    Gruß aus OWL


    Schwede

  • Hallo Schwede,
    nur drei Anmerkungen.
    1. Das Thema Rost hat die Autoindustrie nun so einigermaßen im Griff. Und selbst damals kam der Rost bei den Autos in der Regel nach einigen Jahren. Ich kann da nur von Mercedes reden, die habe sich bei mir Mühe gegeben und die neuen Teile waren auch besser. Insgesamt bleibt das ohne Frage immer noch eine wirklich schwache Leistung.
    Bei uns kam der Rost gleich mit! Und die neuen Tanks sind vom Grundsatz her immer noch fehlerhaft (bis 2012?) und müssen vom Händler nachgebessert werden. Ob das hinhaut?
    2. Ich bin ehrlich, eine 7-er BMW kann ich mir neu nicht leisten. Das Einstiegsmodell beginnt bei 74200,00 € und wir wissen alle, das er dann fast nackig ist.
    Aber eins weiß ich, wenn ich ein Auto kaufe und der Kofferraum ist undicht, dann gibt es zwei Nachbesserungsmöglichkeiten und wenn das nicht greift, dann steht das Auto wieder beim Händler.
    Sorry, dafür habe ich kein Verständnis.
    3. Kawasaki dankbar sein. Mal ehrlich, das ist i. d. R. in der Garantiezeit und das ist so geregelt! Dafür hat Kawasski wohl die verlängerte Garantie ausgelobt!? Und, ich habe noch nie gehört, dass einer hier im Forum eine Tank nach der Garantie erhalten hat oder? Aber ich weiß auch nicht alles.
    Bitte nicht übel nehmen, ist nur eine weitere Betrachtung.
    Allg. nehme ich wahr, dass wir als Verbraucher eben zuviel wegstecken oder?!


    Gruß
    Klaus

  • Hallo Klaus,


    ich gebe Dir Recht. Als Verbraucher haben wir die A - Karte. Ich arbeite für einen KFZ-Teile Großhandel. Garantie ? Das böse Wort. Die Hersteller lehnen erst mal fast alles ab. Bei Widerspruch wird dann auf Kulanz gemacht ohne "rechtliche Pflicht", wie sie immer so schön schreiben. Um Kunden, welche mit uns großen Umsatz machen, nicht zu verärgern oder schlimmeres, übernehmen wir vielfach die Kosten. Das Wissen natürlich auch die Hersteller. Aber der Endverbrauchen hat immer die A-Karte.


    Und zu BMW. Die meisten 7er sind Firmen, Leasing oder Leihwagen. Da ist es nicht unbedingt der Fall, dass der Fehler noch während der Garantiezeit auffällt. Dann bleibt der Schaden wieder am Endkunden hängen, der für relativ schmales Geld einen 3-4 Jahre alten Wagen kauft. Mit 100.000km aufm Tacho gerade eingefahren und für etwas über 25.000€ schon zu haben. Mit mehr Laufleistung auch schon unter 20.000€. Da reicht dann das Geld für einen Traum-Luxuswagen, aber nicht für die Reparaturen, welche gar nicht sein dürften. So ist das nun mal. Und Garantieverlängerung hat mittlerweile jeder Hersteller im Programm. Mehr oder weniger günstig - Verhandlungssache!


    Wie Du schon sagtest, die A-Karte hat der Verbraucher. Und zwar egal ob Auto, Mopped, TV, Handy, oder sonst was. Und auch völlig unabhängig vom Preis. Leider!


    Gruß


    Schwede

  • In meinem BMW 5er Touring habe ich schon die 3. Heckklappe wegen Rost. Die erste hat 6 Jahre gehalten. Die zweite war nach 1 Jahr schon rostig,
    die dritte habe ich als Rohteil gekauft, dann auf eigene Kosten Lackieren und versiegeln lassen.


    Selbst ist der Mann. :thumbup:


    Gruß :hutab:
    Armin

    :saint: Wenn ich dürft wie ich wollt, würd ich wie ich könnt :saint:

  • wieso fährst Du auch BMW :grumble:


    Ich bin reich :koenig: , wusstest du das nicht? :fie:
    Ne, ne, mein Töff ist 13 Jahre alt und war schon gebrauch beim Kauf.
    War ein guter kauf und ist mir seit 8 Jahren treu. Ich mag BMW…..
    aber nur als Dose. :D


    :phat: :phat: :phat:


    Gruß :hutab:
    Armin

    :saint: Wenn ich dürft wie ich wollt, würd ich wie ich könnt :saint:


  • Mir liegt da was auf der Zunge, aber ich sach lieber nix :phat: :phat: :phat:



    Das genau hatte ich auch vor zu schreiben.......aber was will man machen , wenn man sich nur in fernen Ländern rumtreibt???? :beer: :freunde:


    Gruß Jürgen

  • Hallo Zusammen,


    hier die Rechtslage.


    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


    B. Fahrzeuge


    III. Bau- und Betriebsvorschriften


    §45 Kraftstoffbehälter


    (1) Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem Betriebsüberdruck, mindestens aber bei einem Überdruck von 0,3 bar, dicht sein. Weichgelötete Behälter müssen auch nach dem Ausschmelzen des Lotes zusammenhalten. Auftretender Überdruck oder den Betriebsdruck übersteigender Druck muss sich durch geeignete Einrichtungen (Öffnungen, Sicherheitsventile und dergleichen) selbsttätig ausgleichen. Entlüftungsöffnungen sind gegen Hindurchschlagen von Flammen zu sichern. Am Behälter weich angelötete Teile müssen zugleich vernietet, angeschraubt oder in anderer Weise sicher befestigt sein. Kraftstoff darf aus dem Füllverschluss oder den zum Ausgleich von Überdruck bestimmten Einrichtungen auch bei Schräglage, Kurvenfahrt oder Stößen nicht ausfließen.


    (1a) Für den Einbau von Kraftstoffbehältern in Kraftfahrzeugen, ausgenommen solche nach § 30a Absatz 3, sind die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.


    (2) Kraftstoffbehälter für Vergaserkraftstoff dürfen nicht unmittelbar hinter der Frontverkleidung des Fahrzeugs liegen; sie müssen so vom Motor getrennt sein, dass auch bei Unfällen eine Entzündung des Kraftstoffs nicht zu erwarten ist. Dies gilt nicht für Krafträder und für Zugmaschinen mit offenem Führersitz..


    (3) Bei Kraftomnibussen dürfen Kraftstoffbehälter nicht im Fahrgast- oder Führerraum liegen. Sie müssen so angebracht sein, dass bei einem Brand die Ausstiege nicht unmittelbar gefährdet sind. Bei Kraftomnibussen müssen Behälter für Vergaserkraftstoff hinten oder seitlich unter dem Fußboden in einem Abstand von mindestens 500 mm von den Türöffnungen untergebracht sein. Kann dieses Maß nicht eingehalten werden, so ist ein entsprechender Teil des Behälters mit Ausnahme der Unterseite durch eine Blechwand abzuschirmen.


    (4) Für Kraftstoffbehälter in Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und deren Einbau sowie für den Einbau der Kraftstoffzufuhrleitungen in diesen Kraftfahrzeugen gelten die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen


    Gruß


    Gerhard

  • Hallo Armin,


    nein, Kraftstoffbehälter müssen dauerhaft korrosionfest sein. Das ist der freundliche Zaunpfahl, mit dem man auch nach der Garantie winken kann.


    Gruß


    Gerhard